Exil aus politischen Gründen

Warum ich verurteilt wurde – und warum diese Urteile hätten aufgehoben werden müssen

Dieses Exil ist kein persönlicher Rückzug. Es ist die Folge eines politischen und juristischen Vorgangs, der exemplarisch zeigt, wie Meinungsfreiheit, richterliche Auslegung und politischer Zeitgeist ineinandergreifen – und sich dabei vom Rechtsstaat entfernen können.

Ich nenne Namen. Denn Verantwortlichkeit ist kein anonymes Prinzip.


Die Schlüsselfigur: Ursula Mertens

Im Zentrum steht Ursula Mertens, Vorsitzende Richterin des 1. Strafsenats am Oberlandesgericht Naumburg.
Ihre Entscheidung vom 15. Mai 2025 (1 ORs 21/25) wies die Revision gegen meine Verurteilung ab. Nicht wegen fehlender Argumente. Sondern, so mein Eindruck, wegen einer politisch maximalen Auslegung.

Der Anwalt Dirk Schmitz hat diese Richterin in seinem Beitrag scharf und pointiert charakterisiert. Diese Charakterisierung ist wichtig – nicht als Schmähung, sondern als Kritik an einem richterlichen Stil, der sich von verfassungsrechtlichen Leitplanken entfernt.


Freisleresker Ton statt verfassungsrechtlicher Abwägung

Was die Urteilsbegründung auszeichnet, ist weniger die juristische Substanz als die moralische Dramatisierung. Statt nüchterner Prüfung wurde unterstellt, verallgemeinert und zugespitzt – stets zulasten der Angeklagten.

Das erinnert an einen freisleresken Zugriff:

  • Verdammung statt Differenzierung
  • Gesinnungsprüfung statt Tatprüfung
  • Maximalauslegung statt Grundrechtsfreundlichkeit

Niemand behauptet Identität mit der NS-Justiz. Aber Stil, Ton und Methode sind das Problem. Rechtsstaat lebt nicht nur vom Ergebnis, sondern vom Weg dorthin.


Der zentrale Rechtsbruch: mehrdeutige Auslegung zulasten der Angeklagten

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht gilt:
Mehrdeutige Äußerungen dürfen im Strafrecht nicht zu Lasten des Beschuldigten ausgelegt werden.

Genau das ist hier passiert.
Eine polemische, provokante, geschmacklose – ja – Meinungsäußerung wurde so interpretiert, als habe ich eine Tatsachenbehauptung über alle Flüchtlinge aufgestellt. Diese Generalisierung findet im Wortlaut nicht statt, wurde aber konstruiert, um § 130 StGB zu erfüllen.

Das ist keine Auslegung, das ist Umdeutung.


Die Verwechslung von Meinung und Tatsache

Die angegriffenen Passagen waren Teil einer politischen Auseinandersetzung, gerichtet gegen Gegendemonstrantinnen („Omas gegen Rechts“). Der Kern war Wertung, nicht Tatsachenbehauptung.

Das Bundesverfassungsgericht schützt ausdrücklich auch übersteigerte, polemische, verletzende Meinungen, solange sie nicht als überprüfbare Tatsachen behauptet werden. Diese Trennlinie wurde ignoriert.


Menschenwürde als Totschlagargument

Besonders problematisch ist die Begründung, meine Äußerungen hätten allen Flüchtlingen die Menschenwürde abgesprochen.

Die Menschenwürde ist die höchste verfassungsrechtliche Schwelle. Sie wird nicht schon dann verletzt, wenn Sprache hart, zynisch oder beleidigend ist.
Eine Würdeverletzung setzt voraus, dass Menschen als minderwertig, rechtlos oder nicht mehr zur Gemeinschaft gehörig dargestellt werden.

Diese Schwelle wurde hier behauptet, aber nicht begründet.


Volksverhetzung ohne öffentlichen Frieden?

§ 130 StGB verlangt mehr als moralische Empörung. Er verlangt eine qualifizierte Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens.
Eine einzelne provokante Rede im Kontext einer Demonstration – ohne nachgewiesene Eskalation – genügt dafür nicht.

Die Begründung bleibt abstrakt, nicht konkret. Das reicht strafrechtlich nicht.


Die Verfassungsbeschwerde: begründet – und trotzdem abgewiesen

Meine Verfassungsbeschwerde war juristisch tragfähig.
Sie griff genau diese Punkte auf:

  • falsche Auslegung
  • Missachtung der Mehrdeutigkeit
  • unzulässige Ausdehnung des § 130 StGB
  • Verkürzung von Art. 5 GG

Dass sie dennoch abgewiesen wurde, ist kein Beweis ihrer Schwäche – sondern ein Signal des politischen Klimas. Als das Thema öffentlich hochkochte, fehlte der Wille zur Korrektur. Auch höchste Richter sind nicht immun gegen Zeitdruck und Erwartungshaltungen.


Der tiefe Staat – eine Struktur, keine Parole

Was hier sichtbar wird, ist kein geheimer Zirkel. Es ist eine funktionale Verflechtung:

  • politischer Erwartungsdruck
  • mediale Vorverurteilung
  • richterliche Anschlussfähigkeit
  • institutionelle Selbstbestätigung

Das ist der tiefe Staat der Bundesrepublik: nicht verborgen, sondern wirksam durch Routinen, Karrieren und Konformität.


Warum Exil?

Weil ein faires Verfahren unter diesen Bedingungen illusorisch wurde.
Weil Urteile, die hätten aufgehoben werden müssen, bestätigt wurden.
Und weil Freiheit mehr ist als die Existenz von Gerichten – sie verlangt Unabhängigkeit, Mut und Distanz.


Schluss

Mein Fall ist kein Einzelfall. Er ist ein Präzedenzfall der Abschreckung.
Wer die falschen Dinge sagt, wird nicht widerlegt – er wird kriminalisiert.

Ich bin im Exil.
Aber ich bin nicht verstummt.


Transparenz-Hinweis

Dieser Beitrag enthält Affiliate-Links. Wenn du über diese Links etwas kaufst, erhalte ich eine kleine Provision. Für dich entstehen keine Mehrkosten.


Weiterführende Literatur zum Thema Meinungsfreiheit, Justiz und politischer Verfolgung

📘 Die furchtbaren Juristen – Ingo Müller
Ein Klassiker über die Kontinuitäten deutscher Justiz von der NS-Zeit bis in die Bundesrepublik. Pflichtlektüre, um zu verstehen, warum Justiz nie automatisch neutral ist.
👉 Amazon: https://amzn.to/4qeZjmz

📕 1984 – George Orwell
Kein Roman, sondern eine Anleitung zum Erkennen politischer Sprachverformung, Gesinnungsjustiz und Machtmissbrauch.
👉 Amazon: https://amzn.to/45Be2zH

📗 Rechtsstaat am Ende – Ralph Knispel
Analyse der Erosion rechtsstaatlicher Prinzipien unter politischem Druck – hochaktuell im Kontext meines Falls.
👉 Amazon: https://amzn.to/3YA0SiC

📙 Meinungsfreiheit – Ronen Steinke
Warum Meinungsfreiheit nicht dort endet, wo sie unbequem wird – und wie Gerichte sie zunehmend einschränken.
👉 Amazon: https://amzn.to/4aWG1gZ


Warum diese Bücher hier stehen

Sie liefern den theoretischen und historischen Unterbau für das, was mein Fall praktisch zeigt:
👉 Wie Rechtsprechung politisch wird.
👉 Wie Auslegung zur Waffe wird.
👉 Warum Exil in einem formalen Rechtsstaat möglich ist.


Posted

in

by

Tags:

Comments

Hinterlasse einen Kommentar