Dieses Videostatement ordnet aktuelle gesetzgeberische Entwicklungen im Bereich der inneren Sicherheit ein und beleuchtet deren mögliche Auswirkungen auf Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und demokratische Grundprinzipien. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie der Begriff des Terrorismus staatlich definiert wird und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben, wenn diese Definition nicht mehr ausschließlich an konkrete Taten, sondern zunehmend an vermutete Absichten, Profile oder Zuschreibungen geknüpft wird.
Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass neue sicherheitsrechtliche Maßnahmen verstärkt auf Vorfeldlogiken setzen. Strafbarkeit wird dabei nicht erst an nachweisbare Gewaltakte gebunden, sondern an angenommene Gefährdungslagen, mutmaßliche Motivationen oder vorbereitende Handlungen, die für sich genommen rechtlich und gesellschaftlich bislang neutral waren. Diese Verschiebung wirft grundlegende Fragen auf: Wo endet Prävention, und wo beginnt Vorverurteilung? Welche Maßstäbe gelten für die Bewertung von Risiko, und wer kontrolliert diese Bewertung?
Das Video stellt diese Entwicklungen in einen größeren rechtsstaatlichen Zusammenhang. Es thematisiert die klassische Trennung zwischen Tat und Verdacht, zwischen Absicht und Beweis, und erläutert, warum diese Unterscheidung ein zentrales Schutzinstrument individueller Freiheit darstellt. Wird sie aufgeweicht, verändert sich nicht nur das Strafrecht, sondern auch das Verhältnis zwischen Bürger und Staat.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der politischen Dimension des Terrorismusbegriffs. Das Video analysiert, inwiefern die Einordnung bestimmter Gruppen oder Milieus unterschiedlich erfolgt und welche Rolle politische Bewertung dabei spielt. Dabei geht es nicht um die Relativierung realer Gewalt oder tatsächlicher Bedrohungen, sondern um die Frage der Neutralität staatlicher Begriffsverwendung und Rechtsanwendung.
Abschließend ordnet das Videostatement diese Entwicklungen demokratietheoretisch ein. Es macht deutlich, dass Sicherheitspolitik immer Grenzen benötigt, um nicht selbst zur Quelle struktureller Unsicherheit zu werden. Demokratie, so die zentrale These, schützt sich nicht durch Ausweitung staatlicher Macht, sondern durch klare rechtliche Begrenzungen, transparente Kriterien und wirksame Kontrolle staatlichen Handelns.
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