Dieses Videostatement dokumentiert und erläutert die These, dass der sogenannte „bürgerliche Tod“ nicht nur ein historisches Rechtsphänomen ist, sondern in moderner Form erneut praktische Bedeutung erlangt hat. Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass schwerwiegende Eingriffe in die rechtliche und wirtschaftliche Existenz einzelner Personen heute zunehmend durch Verwaltungsentscheidungen erfolgen und nicht mehr zwingend durch richterliche Urteile nach einem kontradiktorischen Verfahren.
Der Begriff des bürgerlichen Todes bezeichnete bereits in der Antike und im Mittelalter den vollständigen Ausschluss eines Menschen aus der Rechtsgemeinschaft. Der Betroffene verlor nicht sein Leben, wohl aber seine Fähigkeit, als Rechtssubjekt zu handeln. Verträge, Eigentum, familiäre Bindungen und gesellschaftliche Teilhabe waren rechtlich aufgehoben. In der modernen Rechtsstaatlichkeit galt dieses Instrument lange Zeit als überwunden.
Im Video wird dargestellt, dass bestimmte Formen aktueller Sanktionsregime funktional ähnliche Wirkungen entfalten. Sanktionen, die nicht nur Vermögenswerte einfrieren, sondern umfassend wirtschaftliche und soziale Handlungsfähigkeit unterbinden, führen faktisch zu einem Zustand, in dem Betroffene ihr Leben nicht mehr selbstständig organisieren können. Besonders problematisch ist dabei, dass diese Maßnahmen häufig ohne vorherige individuelle Anhörung und ohne ein klassisches Gerichtsverfahren verhängt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den rechtlichen und praktischen Folgen für das Umfeld der Betroffenen. Wenn Unterstützungshandlungen – etwa finanzielle Hilfe, Unterkunft oder logistische Unterstützung – unter Strafandrohung gestellt werden, entsteht ein System, in dem nicht nur der Sanktionierte isoliert wird, sondern auch soziale Solidarität kriminalisiert werden kann. Dies verschärft die existentielle Wirkung der Maßnahmen erheblich.
Das Videostatement ordnet diese Entwicklungen juristisch und historisch ein, ohne sie zu polemisieren. Es geht nicht um eine Gleichsetzung unterschiedlicher politischer Systeme, sondern um die nüchterne Analyse von Mechanismen, mit denen Rechtspositionen entzogen und an Bedingungen geknüpft werden. Abschließend wird die Frage aufgeworfen, welche Mindestanforderungen an Rechtsschutz, Verfahrenstransparenz und Verhältnismäßigkeit erfüllt sein müssen, damit von einem belastbaren Rechtsstaat gesprochen werden kann.
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Der ausführliche Textbeitrag zum Thema findet sich hier: [Der bürgerliche Tod ist zurück – und Martin Kohlmann hat recht]
