Ein Satz von Bertolt Brecht geistert seit Jahren durch politische Debatten:
„Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?“
Geschrieben als bittere Satire nach dem 17. Juni 1953.
Heute liest sich dieser Satz nicht mehr wie Spott.
Sondern wie eine nüchterne Zustandsbeschreibung – juristisch geschniegelt, demokratisch verpackt.
Zu diesem Thema wurde zusätzlich ein separates Videostatement veröffentlicht, in dem die rechtlichen und demokratietheoretischen Aspekte ergänzend eingeordnet werden.
Ein neues Tabu fällt: Politische Rechte als Disziplinierungsinstrument
Das Bundesjustizministerium plant, Menschen das passive Wahlrecht zu entziehen, wenn sie wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) zu mindestens sechs Monaten Haft verurteilt wurden.
Fünf Jahre lang keine Kandidatur. Kein Parlament. Kein politisches Mandat.
Nicht wegen Gewaltverbrechen.
Nicht wegen Korruption.
Nicht wegen Machtmissbrauch.
Sondern wegen Worten.
Das ist der eigentliche Einschnitt.
Nicht der Paragraf an sich – sondern die Logik dahinter.
Denn hier wird ein demokratisches Grundrecht nicht mehr an Taten, sondern an Deutungen geknüpft.
An Begriffe, an Kontexte, an politische Auslegung.
§ 130 StGB – vom Schutzinstrument zur Gummiformel
Ursprünglich geschaffen, um NS-Propaganda und offene Gewaltaufrufe zu unterbinden, hat sich der Volksverhetzungsparagraf schleichend verändert.
Er ist heute kein klar umrissener Schutzwall mehr, sondern eine dehnbare Gummiformel.
„Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“
„menschenwürdeverletzende Hetze“
„toxische Sprache“
Begriffe, die nicht juristisch präzise sind, sondern moralisch aufgeladen.
Und Moral ist kein Rechtsmaßstab. Moral ist politisch.
Was gestern noch Meinung war, kann morgen bereits als „Hetze“ gelten – abhängig vom gesellschaftlichen Klima, vom medialen Framing, vom politischen Zeitgeist.
Genau hier liegt die Gefahr.
Wer definiert, was Hetze ist?
Die entscheidende Frage lautet nicht:
Will der Staat Extremismus bekämpfen?
Die Frage lautet:
Wer entscheidet, wo Extremismus beginnt?
Denn Gesetze wirken nie im luftleeren Raum.
Sie werden angewendet – von Staatsanwälten, Richtern, Behörden.
Und diese handeln nicht außerhalb gesellschaftlicher Strömungen.
Wer glaubt, politische Neutralität sei in hoch polarisierten Zeiten garantiert, verkennt die Realität.
Der Grat zwischen scharfer Kritik und strafbarer Hetze ist schmal.
Und er wird schmaler – je lauter politische Lager um moralische Deutungshoheit ringen.
Die Rolle der Medien: Beruhigen statt hinterfragen
Besonders auffällig ist die mediale Begleitmusik.
Statt kritischer Distanz dominieren beschwichtigende Erklärstücke.
Der Deutschlandfunk etwa ordnet den geplanten Eingriff in einem sogenannten „Faktencheck“ ein – mit einem bemerkenswerten Kunstgriff:
Zuerst wird der Vorwurf formuliert, politische Meinungen sollten aus den Parlamenten gedrängt werden.
Dann folgt die scheinbare Widerlegung:
Es gehe ja nicht um Meinungen, sondern um Volksverhetzung.
Damit wird exakt das vorausgesetzt, was eigentlich diskutiert werden müsste:
Dass Volksverhetzung stets eindeutig, klar und missbrauchsfrei definiert sei.
Das ist sie nicht.
Der Begriff dient als semantisches Schutzschild.
Er beendet Debatten, bevor sie beginnen.
Denn wer will schon „Hetzer“ verteidigen?
Ein bekanntes Muster
Das Argument lautet immer gleich:
Es trifft nur die Richtigen.
Es trifft nur Extremisten.
Es trifft nur die Bösen.
So beginnen fast alle Einschränkungen.
Nie wird offen gesagt: Wir erweitern staatliche Macht auf Kosten politischer Freiheit.
Stattdessen heißt es: Wir schützen die Demokratie.
Doch Geschichte lehrt etwas anderes:
Demokratien sterben selten durch offene Feinde.
Sie sterben durch wohlmeinende Eingriffe, die Schritt für Schritt den offenen Wettbewerb verengen.
Worte als Vorstufe zum Ausschluss
Mit dem geplanten Wahlrechtsentzug wird eine neue Schwelle überschritten.
Denn hier geht es nicht mehr um Strafe – sondern um politische Exklusion.
Wer einmal als „Hetzer“ gebrandmarkt ist, verliert nicht nur Ansehen.
Er verliert Teilhaberechte.
Das ist ein gefährlicher Präzedenzfall.
Denn politische Systeme, die anfangen, Meinungen mit Statusverlust zu sanktionieren, erzeugen Anpassung.
Nicht Überzeugung.
Nicht Einsicht.
Sondern Schweigen.
DDR-Vergleiche? Unbequem – aber nicht unbegründet
Viele reagieren gereizt, wenn Parallelen zur DDR gezogen werden.
Doch es geht nicht um Gleichsetzung, sondern um Mechanismen.
Auch dort gab es keine „falschen Meinungen“.
Es gab „staatsfeindliche Hetze“.
Auch dort hieß es:
Niemand wird verfolgt – nur Feinde der Ordnung.
Auch dort waren Gerichte beteiligt.
Auch dort gab es formale Verfahren.
Repression muss nicht brutal sein, um wirksam zu sein.
Sie wirkt oft am stärksten, wenn sie legal aussieht.
Demokratie lebt vom Risiko
Eine Demokratie, die nur noch genehme Positionen aushält, ist keine lebendige Demokratie mehr.
Sie wird zur Verwaltungsform moralischer Einigkeit.
Ja – Worte können verletzen.
Ja – Hetze kann gefährlich sein.
Aber politische Freiheit bedeutet, auch Zumutungen auszuhalten.
Auch Übertreibungen.
Auch Provokationen.
Denn ohne dieses Risiko gibt es keinen echten Wettbewerb der Ideen.
Mein Fazit
Was hier vorbereitet wird, ist kein technisches Detail.
It is a Paradigmenwechsel.
Nicht der Staat muss sich künftig rechtfertigen, wenn er politische Rechte entzieht.
Der Bürger muss beweisen, dass seine Worte harmlos genug waren.
Das ist keine Stärkung der Demokratie.
Das ist ihre Konditionierung.
Und wer heute applaudiert, weil es „die anderen“ trifft, sollte sich erinnern:
Gesetze bleiben.
Mehrheiten wechseln.
Begriffe wandern.
Schlussgedanke
Ich schreibe das nicht aus Empörung, sondern aus Sorge.
Nicht laut.
Nicht hysterisch.
Sondern in der Hoffnung, dass wir uns rechtzeitig erinnern, was Demokratie einmal war:
Ein Raum, in dem Worte mit Worten beantwortet wurden –
nicht mit Entzug politischer Rechte.
Wenn Sie diesen Text für wichtig halten: Teilen Sie ihn.
Nicht aus Wut – sondern aus Verantwortung.
In Marla we trust.

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