Die DLRG ist eigentlich das, was man in Deutschland als unantastbar bezeichnen würde.
Rettungsschwimmer.
Ehrenamt.
Jugendarbeit.
Katastrophenschutz.
Doch jetzt steht die größte Wasserrettungsorganisation der Welt im Zentrum einer politischen Debatte.
Der Grund: eine Satzungsänderung, die es künftig ermöglichen soll, Mitglieder auszuschließen – oder gar nicht erst aufzunehmen –, wenn sie Organisationen oder Parteien „aktiv unterstützen“, deren Ziele aus Sicht der DLRG mit den eigenen Grundsätzen unvereinbar sind.
Und der politische Kontext ist eindeutig.
Vom Landesverband zum Bundesmodell
Im Herbst sorgte zunächst der DLRG-Landesverband Württemberg für Schlagzeilen. Dort wurde die Satzung so verändert, dass aktive Unterstützer bestimmter politischer Organisationen faktisch aus der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden können.
Konkret hieß es: Wer Organisationen unterstützt, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder des Landes Baden-Württemberg aufgeführt sind, könne nicht Mitglied sein.
Da die AfD in entsprechenden Berichten geführt wird, war die Stoßrichtung klar erkennbar.
Die Entscheidung löste Kritik aus – nicht nur politisch, sondern auch vereinsrechtlich. Kritiker warfen dem Verband vor, parteipolitische Abgrenzung in eine eigentlich überparteiliche Rettungsorganisation zu tragen.
Nun zeigt sich: Das war offenbar nur der Anfang.
Bundesverband zieht nach
Unter Führung von Präsidentin Ute Vogt – früher SPD-Bundestagsabgeordnete – hat auch der Bundesverband eine entsprechende Satzungsänderung beschlossen.
Der Wortlaut wurde zunächst nicht breit kommuniziert. Erst auf Nachfrage eines Spenders wurden Details bekannt.
Kernpunkte der neuen Regelung:
- Der Vereinszweck wird ergänzt.
Die DLRG tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen entgegen – und „duldet dies weder in ihren Gliederungen noch bei ihren Mitgliedern“. - In der Mitgliedschaftsregelung wird festgehalten:
Mitglied kann nicht werden oder bleiben, wer öffentlich Handlungen begeht, die den Satzungsgrundsätzen widersprechen.
Ebenso ausgeschlossen werden können Personen, die Organisationen oder Parteien aktiv unterstützen, deren Ziele diesen Grundsätzen widersprechen.
Anders als in Württemberg fehlt auf Bundesebene bislang die explizite Bezugnahme auf Verfassungsschutzberichte.
Doch die politische Zielrichtung ist kaum misszuverstehen.
Verein oder politischer Akteur?
Die zentrale Frage lautet:
Wie politisch darf ein gemeinnütziger Rettungsverband sein?
Die DLRG lebt von:
- Ehrenamtlichem Engagement
- Mitgliedsbeiträgen
- Spenden
- Staatlicher Förderung
Gerade bei Organisationen mit Gemeinnützigkeitsstatus gilt traditionell das Prinzip parteipolitischer Neutralität.
Zwar dürfen Vereine selbstverständlich Werte vertreten – etwa gegen Rassismus oder Extremismus. Doch sobald konkrete Parteibindungen oder -ausschlüsse mitschwingen, wird die Grenze unscharf.
Juristisch dürfte entscheidend sein, wie „aktive Unterstützung“ definiert wird.
Reicht eine Parteimitgliedschaft?
Ein Wahlkampfstand?
Eine öffentliche Wortmeldung?
Unklare Formulierungen bergen Konfliktpotenzial – nicht nur intern, sondern auch vor Gerichten.
Gesellschaftlicher Trend: Politische Abgrenzung in Vereinen
Die Entwicklung steht nicht isoliert.
In den vergangenen Jahren haben mehrere Sport- und Kulturvereine ihre Satzungen verschärft, um sich explizit gegen „extremistische Bestrebungen“ zu positionieren. Hintergrund sind gesellschaftliche Polarisierung, wachsender politischer Druck und die Sorge um öffentliche Reputation.
Gerade Organisationen mit staatlicher Finanzierung stehen unter besonderer Beobachtung. Fördermittel können an bestimmte demokratische Bekenntnisse gekoppelt sein.
Gleichzeitig wächst jedoch die Skepsis in Teilen der Bevölkerung gegenüber einer politischen Durchdringung zivilgesellschaftlicher Strukturen.
Die Frage lautet deshalb:
Wird hier Extremismus abgewehrt – oder politische Selektion betrieben?
Praktische Folgen für Mitglieder
Für die rund 600.000 Mitglieder der DLRG bedeutet die Satzungsänderung vor allem eines: Unsicherheit.
Denn die konkrete Umsetzung entscheidet sich in Einzelfällen.
- Wer prüft eine „aktive Unterstützung“?
- Wer entscheidet über Ausschlüsse?
- Welche Rechtsmittel haben Betroffene?
Satzungsrechtlich sind Ausschlussverfahren in Vereinen möglich, müssen jedoch rechtsstaatlichen Mindestanforderungen genügen: Anhörung, Begründung, Verhältnismäßigkeit.
Konflikte sind daher vorprogrammiert.
Image, Spenden und Vertrauen
Ein weiterer Aspekt ist die Außenwirkung.
Die DLRG genießt traditionell hohes Vertrauen in der Bevölkerung. Politische Kontroversen können dieses Vertrauen beeinflussen – positiv wie negativ.
Für manche Unterstützer ist eine klare Abgrenzung gegen bestimmte politische Strömungen ein Bekenntnis zu demokratischen Werten.
Für andere wirkt sie wie eine Politisierung eines eigentlich neutralen Rettungsdienstes.
Spenderreaktionen deuten bereits an, dass die Entscheidung nicht unumstritten ist.
Fazit: Ein Verband im Spannungsfeld
Die DLRG steht nun exemplarisch für ein größeres gesellschaftliches Spannungsfeld:
Wie weit darf zivilgesellschaftliche Selbstverortung gehen?
Wo beginnt parteipolitische Exklusion?
Und wie wirkt sich das auf den inneren Zusammenhalt aus?
Klar ist: Die Satzungsänderung markiert eine Zäsur.
Aus einem rein funktionalen Rettungsverband wird zumindest teilweise ein Akteur, der politische Kriterien in seine Mitgliedschaft integriert.
Ob das langfristig Stabilität schafft – oder neue Konflikte – wird sich erst zeigen.
Fest steht nur:
Die Debatte ist eröffnet.
In Marla we trust.

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