Streit um Aussagen – und um Öffentlichkeit
Seit dem 27. Februar verhandelt das Hamburger Landgericht in einem Verfahren, das weit über eine persönliche Auseinandersetzung hinausreicht. Der Virologe Christian Drosten hat den Physikprofessor Roland Wiesendanger auf Unterlassung verklagt. Es geht um Aussagen, die Wiesendanger 2022 in einem Interview über die Rolle Drostens in der Debatte um den Ursprung des Coronavirus gemacht hatte.
Doch nicht nur die juristischen Details sorgen für Diskussionen. Auch die Rahmenbedingungen des Prozesses werfen Fragen auf – insbesondere die stark begrenzte Zahl an Zuschauerplätzen trotz großen öffentlichen Interesses.
Worum geht es konkret?
Im Zentrum stehen zwei Aussagen Wiesendangers:
- Der Vorwurf, Drosten habe die Öffentlichkeit in Bezug auf die Ursprungsdebatte des Virus in die Irre geführt.
- Die Behauptung, die Initiative „Scientists for Science“, an deren Gründung Drosten beteiligt gewesen sein soll, habe das Ziel verfolgt, virologische Forschung – insbesondere sogenannte Gain-of-function-Experimente – frei von regulatorischen Einschränkungen zu halten.
Bereits 2022 hatte Drosten im Eilverfahren Teile der beanstandeten Aussagen untersagen lassen. Nun geht es im Hauptsacheverfahren um die verbleibenden Passagen.
Die Laborthese – eine politisierte Debatte
Die juristische Auseinandersetzung ist eng verknüpft mit der kontroversen Frage nach dem Ursprung von SARS-CoV-2. Während zu Beginn der Pandemie viele Fachleute von einem natürlichen Ursprung ausgingen, gewann die sogenannte Laborthese im Laufe der Jahre zunehmend Aufmerksamkeit – auch international.
In diesem Zusammenhang wird häufig auf eine Telefonkonferenz vom 1. Februar 2020 verwiesen, an der neben Drosten auch US-Gesundheitsberater Anthony Fauci teilnahm. Diskutiert wurde dort unter anderem, ob bestimmte genetische Merkmale des Virus ungewöhnlich seien. Kurz darauf erschien im Fachjournal The Lancet ein offener Brief, in dem 27 Wissenschaftler die Laborthese als unbegründet zurückwiesen.
Kritiker werfen einzelnen Beteiligten vor, die öffentliche Debatte frühzeitig stark in Richtung „natürlicher Ursprung“ geprägt zu haben. Befürworter der damaligen Einschätzung betonen hingegen, dass sie auf dem damaligen Wissensstand basierte.
Vorwurf der Irreführung
Wiesendanger argumentiert, Drosten habe die Laborthese kategorisch ausgeschlossen und später seine eigene Position rückwirkend anders dargestellt. Tatsächlich finden sich aus dem Frühjahr 2020 zahlreiche Interviews, in denen Drosten einen Laborursprung als sehr unwahrscheinlich bezeichnete.
Drosten hingegen betont, er habe die Diskussion stets offen geführt und sich an der jeweils verfügbaren Evidenz orientiert.
Die juristische Kernfrage lautet daher: Handelt es sich bei Wiesendangers Aussagen um zulässige Meinungsäußerungen im Rahmen einer wissenschaftspolitischen Debatte – oder um beweispflichtige Tatsachenbehauptungen?
„Scientists for Science“ und Gain-of-function
Ein weiterer Streitpunkt betrifft die Initiative „Scientists for Science“. Wiesendanger sieht in ihr eine Bewegung, die sich gegen Einschränkungen bestimmter virologischer Forschungsansätze wandte.
Unterstützung erhält er unter anderem durch eine Stellungnahme des Virologen Simon Wain-Hobson vom Institut Pasteur in Paris, der die Zielrichtung der Initiative ähnlich einordnet.
Gain-of-function-Forschung – also die gezielte Veränderung von Viren, um deren Eigenschaften zu untersuchen – ist seit Jahren international umstritten. Befürworter sehen darin wichtige Erkenntnischancen für Pandemievorsorge, Kritiker warnen vor erheblichen Sicherheitsrisiken.
Kritik am Ablauf des Verfahrens
Für zusätzliche Brisanz sorgt die Art und Weise, wie der Prozess geführt wird. Beobachter berichten von einer begrenzten Zahl an Zuschauerplätzen, obwohl das öffentliche Interesse groß ist. Eine Hamburger Rechtsanwältin reichte deshalb eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein.
Auch Vertreter des Ärztlichen Berufsverbands Hippokratischer Eid äußerten Kritik an der Atmosphäre im Gerichtssaal und der aus ihrer Sicht unzureichenden Würdigung bestimmter Argumente.
Das Gericht selbst hat signalisiert, sich in weiten Teilen an der Rechtsauffassung des Hanseatischen Oberlandesgerichts aus dem Eilverfahren 2022 zu orientieren. Damit könnten neuere Entwicklungen in der internationalen Ursprungsdebatte nur begrenzt berücksichtigt werden.
Eine Frage des Vertrauens
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens steht viel auf dem Spiel: das Vertrauen in Wissenschaft, Medien und Justiz.
Gerichtsprozesse sind grundsätzlich öffentlich, um Transparenz zu gewährleisten und Willkür vorzubeugen. Wenn der Eindruck entsteht, dass ein Verfahren nur eingeschränkt zugänglich ist oder Argumente nicht umfassend geprüft werden, kann das Zweifel nähren – selbst dann, wenn formal korrekt gearbeitet wird.
Die Entscheidung, die für den 17. April angekündigt ist, wird daher nicht nur juristisch bewertet werden, sondern auch politisch und gesellschaftlich.
Conclusion
Der Prozess zwischen Christian Drosten und Roland Wiesendanger ist mehr als ein Streit um einzelne Formulierungen. Er berührt zentrale Fragen der Pandemieaufarbeitung, der wissenschaftlichen Redlichkeit und der Meinungsfreiheit.
Ob das Gericht die Aussagen Wiesendangers als zulässige Kritik oder als unzulässige Tatsachenbehauptungen einstuft, wird Signalwirkung haben. Klar ist bereits jetzt: Die Diskussion über den Ursprung des Coronavirus und den Umgang damit ist noch lange nicht abgeschlossen.
In Marla We Trust.

📚 Further Reading – Partner Links
(Affiliate notice: The following links are partner links. If you make a purchase through them, you support Marlas Army at no additional cost to you.)
1. Hannah Arendt – On Violence
1. Hannah Arendt – On Violence
An analysis of the mechanisms of political control and public fear.
👉 https://amzn.to/3NDc0c8
2. George Orwell – 1984
The classic work on language control, truth, and surveillance.
👉 https://amzn.to/4bsO0SZ
3. Timothy Snyder – On Tyranny
Twenty lessons on how democracies die.
👉 https://amzn.to/3NcdiuI

Leave a Reply