In diesem Videostatement setzt sich Marla Svenja Liebich mit der öffentlichen Forderung des CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz auseinander, im Internet verstärkt auf Klarnamen zu setzen. Ausgangspunkt ist die Äußerung, man wolle wissen, „wer sich da zu Wort meldet“, wenn Bürger politische Kritik äußern. Das Video ordnet diese Forderung politisch und verfassungsrechtlich ein und beleuchtet die möglichen Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Staat und Bürger.
Im Mittelpunkt steht Artikel 5 des Grundgesetzes, der die Meinungsfreiheit als Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe garantiert. Thematisiert wird die Frage, ob eine verpflichtende Identifizierbarkeit im digitalen Raum faktisch eine Einschränkung dieses Schutzbereichs darstellen könnte. Dabei wird insbesondere auf die Bedeutung von Anonymität als Schutzmechanismus verwiesen – etwa für Personen, die berufliche oder gesellschaftliche Nachteile infolge politischer Meinungsäußerungen befürchten.
Darüber hinaus greift das Video bestehende rechtliche Instrumente wie § 188 StGB (Schutz von Personen des politischen Lebens) sowie aktuelle regulatorische Entwicklungen auf europäischer Ebene, darunter den Digital Services Act. Es wird erläutert, in welchem Spannungsfeld sich Plattformbetreiber zwischen gesetzlicher Moderationspflicht und Meinungsfreiheit bewegen und welche strukturellen Effekte eine verstärkte Identitätsbindung haben könnte.
Ein weiterer Aspekt betrifft Diskussionen um Altersverifikationssysteme für soziale Netzwerke. Das Video beleuchtet die technischen und datenschutzrechtlichen Implikationen möglicher Identitätsprüfungen und ordnet sie in den Kontext staatlicher Regulierung digitaler Kommunikationsräume ein.
Ziel des Beitrags ist eine sachliche Auseinandersetzung mit der Frage, ob eine Klarnamenpflicht primär der Rechtsdurchsetzung dient oder ob sie darüber hinaus Auswirkungen auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Meinungsäußerung entfalten könnte. Das Videostatement versteht sich als ergänzende Analyse zur ausführlichen Textdarstellung auf der Artikelseite.
