Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) hat auf Bundesebene eine Änderung ihrer Satzung beschlossen, die die Voraussetzungen für Aufnahme und Verbleib in der Mitgliedschaft neu definiert. Hintergrund ist eine Ergänzung des Vereinszwecks sowie eine Konkretisierung der Regelungen zur Vereinbarkeit von Mitgliedschaft und bestimmten politischen Aktivitäten.
Nach der beschlossenen Fassung tritt die Organisation rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen entgegen und duldet entsprechende Handlungen weder in ihren Gliederungen noch bei ihren Mitgliedern. Zugleich wurde festgelegt, dass Personen nicht Mitglied werden oder bleiben können, wenn sie öffentlich Handlungen begehen, die den Satzungsgrundsätzen widersprechen. Dies betrifft auch Fälle, in denen Organisationen oder Parteien aktiv unterstützt werden, deren Ziele aus Sicht des Verbandes mit den eigenen Grundsätzen unvereinbar sind.
Auf Landesebene hatte zuvor der Landesverband Württemberg eine ähnliche Regelung eingeführt und dabei ausdrücklich auf Organisationen Bezug genommen, die in Verfassungsschutzberichten aufgeführt sind. Die bundesweite Fassung verzichtet bislang auf eine explizite Nennung solcher Berichte, formuliert jedoch ebenfalls eine politische Abgrenzung über allgemeine Wertgrundsätze.
Rechtlich bewegen sich derartige Satzungsregelungen im Rahmen der Vereinsautonomie nach Art. 9 Abs. 1 Grundgesetz. Vereine dürfen ihre Zwecke und Mitgliedschaftsvoraussetzungen grundsätzlich selbst bestimmen. Allerdings unterliegen Ausschlussentscheidungen rechtsstaatlichen Mindestanforderungen. Dazu zählen insbesondere ein ordnungsgemäßes Verfahren, Anhörung der betroffenen Person, nachvollziehbare Begründung sowie die Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.
Die praktische Anwendung der neuen Bestimmungen wird maßgeblich davon abhängen, wie der Begriff der „aktiven Unterstützung“ konkret ausgelegt wird und welche internen Prüfmechanismen etabliert werden. Ebenso relevant ist, inwieweit Entscheidungen gerichtlich überprüfbar sind.
Das Videostatement dokumentiert die Hintergründe der Satzungsänderung, ordnet die rechtlichen Rahmenbedingungen ein und beleuchtet die möglichen Auswirkungen auf Mitgliederstruktur, Vereinsrecht und öffentliche Wahrnehmung.
→ Zum ausführlichen Artikel mit weiterführender Analyse:
https://marlas.army/parasitaere-vereinsmafia-vereine-politische-ausgrenzung/
