Stalinistisches Hausverbot im Bundestag – ein dokumentierendes Videostatement

Der hier dokumentierte Videobeitrag befasst sich mit einem Vorgang, der seit Monaten Gegenstand politischer und juristischer Auseinandersetzungen ist: dem Entzug beziehungsweise der Verweigerung von Hausausweisen für mehrere Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten der AfD. Die Maßnahme erfolgte nicht auf Grundlage strafrechtlicher Verurteilungen oder konkreter Gefahrenlagen, sondern unter Verweis auf pauschale Zweifel an der sogenannten „Zuverlässigkeit“ der betroffenen Personen.

Im Video wird dieser Vorgang nicht als isolierte Verwaltungsentscheidung dargestellt, sondern in seinen strukturellen und institutionellen Folgen eingeordnet. Mitarbeiter von Abgeordneten sind integraler Bestandteil parlamentarischer Arbeit. Wird ihnen der Zugang zum Parlamentsgebäude verwehrt, betrifft dies nicht nur einzelne Personen, sondern unmittelbar die Arbeitsfähigkeit gewählter Volksvertreter. Damit berührt der Vorgang zentrale Prinzipien parlamentarischer Demokratie, insbesondere die Gleichbehandlung von Abgeordneten und die Freiheit des Mandats.

Ein weiterer Schwerpunkt des Videostatements liegt auf der fehlenden Transparenz der Entscheidungsgrundlagen. Weder wurden konkrete Vorwürfe öffentlich benannt, noch ist erkennbar, nach welchen Kriterien die Bewertung der „Zuverlässigkeit“ vorgenommen wurde. Diese Unbestimmtheit schafft einen Ermessensspielraum, der aus rechtsstaatlicher Sicht problematisch ist, da er effektive Kontrolle und rechtliches Gehör erschwert oder unmöglich macht.

Das Video thematisiert zudem die politische Signalwirkung solcher Maßnahmen. Wenn administrative Instrumente selektiv gegenüber bestimmten politischen Akteuren eingesetzt werden, entsteht der Eindruck einer Ungleichbehandlung innerhalb des parlamentarischen Raums. Dieser Eindruck wird verstärkt durch den Vergleich mit anderen politischen Strömungen und Akteuren, deren Nähe zu extremistischen Positionen in der Vergangenheit nicht zu vergleichbaren Konsequenzen geführt hat.

Abschließend ordnet das Videostatement den Vorgang in eine breitere Entwicklung ein, bei der formell rechtmäßige Verwaltungsakte faktisch zur Einschränkung politischer Betätigung genutzt werden können. Der Beitrag versteht sich ausdrücklich nicht als polemischer Kommentar, sondern als dokumentierende Darstellung eines Zustands, der Fragen nach der Belastbarkeit rechtsstaatlicher Verfahren und der Neutralität parlamentarischer Institutionen aufwirft.

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Der ausführliche Textbeitrag mit Einordnung und Argumentation ist hier abrufbar: Stalinistisches Hausverbot im Bundestag – wie die Macht vor der Opposition kapituliert

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