Videostatement zur Berichterstattung über Tino Chrupalla und den Vorwurf der Vetternwirtschaft

In diesem Videostatement nimmt der AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla Stellung zur aktuellen Berichterstattung im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Vetternwirtschaft. Im Zentrum der Diskussion steht die Beschäftigung einer Mitarbeiterin in seinem Wahlkreisbüro in Weißwasser sowie die spätere politische Tätigkeit ihres Ehemannes im Sächsischen Landtag.

Das Video erläutert die zeitliche Abfolge der Ereignisse: Die Anstellung der Mitarbeiterin erfolgte bereits im Jahr 2017. Ihr Ehemann zog erst 2019 über ein Direktmandat in den Landtag ein. Thematisiert wird zudem die Frage, ob und inwieweit aus dieser Konstellation eine sogenannte Überkreuz-Beschäftigung oder ein struktureller Interessenkonflikt abgeleitet werden kann.

Ein weiterer Schwerpunkt des Videostatements betrifft arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen. Dabei wird insbesondere auf den besonderen Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) eingegangen. Das Video stellt die rechtliche Frage in den Raum, unter welchen Voraussetzungen eine Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses überhaupt möglich gewesen wäre und welche Genehmigungserfordernisse dabei gelten.

Darüber hinaus wird auf einzelne Medienberichte Bezug genommen, unter anderem auf Veröffentlichungen von Correctiv sowie Berichterstattung in Formaten der ARD-Tagesschau. Laut Darstellung im Video seien bestimmte Tatsachenbehauptungen unzutreffend oder verkürzt wiedergegeben worden. Es wird erläutert, dass anwaltliche Schritte eingeleitet wurden, um aus Sicht Chrupallas falsche Darstellungen überprüfen und gegebenenfalls korrigieren zu lassen.

Das Videostatement dient der persönlichen Einordnung der Vorwürfe durch den Betroffenen selbst. Es dokumentiert seine Sichtweise auf die Vorwürfe, die mediale Darstellung sowie die juristischen Schritte, die in diesem Zusammenhang angekündigt beziehungsweise eingeleitet wurden.

Den ausführlichen Hintergrund, die chronologische Darstellung der Vorgänge sowie die vollständige Argumentation finden Sie im zugehörigen Artikel auf dieser Website.

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