Der § 188 StGB wird gern als Schutz vor „Hass und Hetze“ verkauft.
In Wahrheit ist er etwas anderes:
ein Sonderrecht für die politische Klasse – und ein Einschüchterungsinstrument gegen Bürger.
Ein ergänzendes Videostatement zu den rechtlichen und gesellschaftlichen Folgen des § 188 StGB wurde separat veröffentlicht und vertieft die Argumentation dieses Beitrags.
Vom Ende der Majestätsbeleidigung zur neuen Majestät
2018 wurde § 103 StGB abgeschafft.
Die klassische Majestätsbeleidigung.
Begründung damals: überholt, nicht mehr zeitgemäß, nicht vereinbar mit einer modernen Demokratie.
Was folgte, war kein Fortschritt – sondern ein Rückschritt mit neuem Etikett.
Mit der Reform des § 188 StGB entstand ein neuer Sondertatbestand, der Politiker privilegiert.
Nicht symbolisch.
Nicht theoretisch.
Sondern ganz real – mit Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen und Strafverfahren.
Sonderrecht statt Gleichheit vor dem Gesetz
Der Kern des Problems ist simpel:
Beleidigt man einen normalen Bürger, greift § 185 StGB – ein Antragsdelikt.
Beleidigt man einen Politiker, greift § 188 StGB – ein Offizialdelikt.
Der Staat verfolgt automatisch.
Auch dann, wenn der „Schaden“ nur gekränkte Eitelkeit ist.
Damit entsteht ein Zwei-Klassen-Ehrschutz:
- normale Bürger → selbst kümmern
- politische Amtsträger → Staatsapparat marschiert
Das verletzt nicht nur den Gleichheitsgrundsatz.
Es untergräbt das demokratische Grundprinzip, dass Macht Kontrolle und Kritik aushalten muss.
Kritik ist keine Gefahr – sie ist der Kern der Demokratie
Politische Kritik ist selten höflich.
Sie ist emotional, zugespitzt, manchmal verletzend.
Das ist kein Fehler.
Das ist Demokratie.
Gerade Politiker tragen Verantwortung für Entscheidungen mit massiven Auswirkungen auf das Leben anderer.
Wer diese Verantwortung übernimmt, muss mehr aushalten – nicht weniger.
Der bestehende Ehrschutz (§ 185 StGB) reicht dafür vollkommen aus.
Ein zusätzlicher Sonderparagraph ist nicht nötig – außer man will Kritik dämpfen.
Hausdurchsuchungen als Einschüchterung
Die Realität des § 188 ist dokumentiert:
- Razzien wegen Memes
- Hausdurchsuchungen wegen zugespitzter Kommentare
- Polizeieinsätze wegen Worten
Das ist kein „Einzelfall“.
Das ist die logische Folge eines Paragraphen, der bewusst niedrigschwellig angesetzt wurde.
Der sogenannte chilling effect ist real:
Menschen überlegen sich zweimal, ob sie noch etwas sagen.
Ob sie noch teilen.
Ob sie noch widersprechen.
Kritik kommt sogar aus der Polizei
Selbst Polizeigewerkschaften kritisieren den § 188.
Nicht aus Sympathie für Beleidigungen –
sondern weil die Polizei zur politischen Durchsetzungseinheit degradiert wird.
Beamte wollen Verbrechen bekämpfen.
Keine Gesinnungsrazzien durchführen.
Bundestag: Einigkeit beim Selbstschutz
Die AfD hat die Abschaffung des § 188 beantragt.
Nicht die Abschaffung des Ehrschutzes insgesamt –
sondern des Sonder-Ehrschutzes für Politiker.
Die Reaktion im Bundestag war eindeutig:
Alle Altparteien lehnten ab.
Selten war man sich so einig –
wenn es um den eigenen Schutz ging.
Fazit: § 188 gehört abgeschafft
§ 188 schützt keine Demokratie.
Er schützt Macht.
Eine freie Gesellschaft lebt von Streit, Kritik und Zuspitzung.
Nicht von Schonräumen für diejenigen, die Entscheidungen über Millionen treffen.
Wer regiert,
muss Kritik aushalten.
Alles andere ist Majestätsdenken –
nur ohne Krone.
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