§ 188 StGB – Der Maulkorb der Mächtigen

Der § 188 StGB wird gern als Schutz vor „Hass und Hetze“ verkauft.
In Wahrheit ist er etwas anderes:
ein Sonderrecht für die politische Klasse – und ein Einschüchterungsinstrument gegen Bürger.

Ein ergänzendes Videostatement zu den rechtlichen und gesellschaftlichen Folgen des § 188 StGB wurde separat veröffentlicht und vertieft die Argumentation dieses Beitrags.

Vom Ende der Majestätsbeleidigung zur neuen Majestät

2018 wurde § 103 StGB abgeschafft.
Die klassische Majestätsbeleidigung.
Begründung damals: überholt, nicht mehr zeitgemäß, nicht vereinbar mit einer modernen Demokratie.

Was folgte, war kein Fortschritt – sondern ein Rückschritt mit neuem Etikett.

Mit der Reform des § 188 StGB entstand ein neuer Sondertatbestand, der Politiker privilegiert.
Nicht symbolisch.
Nicht theoretisch.
Sondern ganz real – mit Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen und Strafverfahren.

Sonderrecht statt Gleichheit vor dem Gesetz

Der Kern des Problems ist simpel:

Beleidigt man einen normalen Bürger, greift § 185 StGB – ein Antragsdelikt.
Beleidigt man einen Politiker, greift § 188 StGB – ein Offizialdelikt.

Der Staat verfolgt automatisch.
Auch dann, wenn der „Schaden“ nur gekränkte Eitelkeit ist.

Damit entsteht ein Zwei-Klassen-Ehrschutz:

  • normale Bürger → selbst kümmern
  • politische Amtsträger → Staatsapparat marschiert

Das verletzt nicht nur den Gleichheitsgrundsatz.
Es untergräbt das demokratische Grundprinzip, dass Macht Kontrolle und Kritik aushalten muss.

Kritik ist keine Gefahr – sie ist der Kern der Demokratie

Politische Kritik ist selten höflich.
Sie ist emotional, zugespitzt, manchmal verletzend.

Das ist kein Fehler.
Das ist Demokratie.

Gerade Politiker tragen Verantwortung für Entscheidungen mit massiven Auswirkungen auf das Leben anderer.
Wer diese Verantwortung übernimmt, muss mehr aushalten – nicht weniger.

Der bestehende Ehrschutz (§ 185 StGB) reicht dafür vollkommen aus.
Ein zusätzlicher Sonderparagraph ist nicht nötig – außer man will Kritik dämpfen.

Hausdurchsuchungen als Einschüchterung

Die Realität des § 188 ist dokumentiert:

  • Razzien wegen Memes
  • Hausdurchsuchungen wegen zugespitzter Kommentare
  • Polizeieinsätze wegen Worten

Das ist kein „Einzelfall“.
Das ist die logische Folge eines Paragraphen, der bewusst niedrigschwellig angesetzt wurde.

Der sogenannte chilling effect ist real:
Menschen überlegen sich zweimal, ob sie noch etwas sagen.
Ob sie noch teilen.
Ob sie noch widersprechen.

Kritik kommt sogar aus der Polizei

Selbst Polizeigewerkschaften kritisieren den § 188.
Nicht aus Sympathie für Beleidigungen –
sondern weil die Polizei zur politischen Durchsetzungseinheit degradiert wird.

Beamte wollen Verbrechen bekämpfen.
Keine Gesinnungsrazzien durchführen.

Bundestag: Einigkeit beim Selbstschutz

Die AfD hat die Abschaffung des § 188 beantragt.
Nicht die Abschaffung des Ehrschutzes insgesamt –
sondern des Sonder-Ehrschutzes für Politiker.

Die Reaktion im Bundestag war eindeutig:
Alle Altparteien lehnten ab.

Selten war man sich so einig –
wenn es um den eigenen Schutz ging.

Fazit: § 188 gehört abgeschafft

§ 188 schützt keine Demokratie.
Er schützt Macht.

Eine freie Gesellschaft lebt von Streit, Kritik und Zuspitzung.
Nicht von Schonräumen für diejenigen, die Entscheidungen über Millionen treffen.

Wer regiert,
muss Kritik aushalten.

Alles andere ist Majestätsdenken –
nur ohne Krone.

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Marla Svenja Liebich ist Autorin und Herausgeberin von Marlas Army.
Auf Marlas Army veröffentlicht sie Analysen, Kommentare und persönliche Berichte zu gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen in Deutschland.
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