Der bürgerliche Tod ist zurück – und Martin Kohlmann hat recht

„Der moderne bürgerliche Tod wird nicht mehr durch ein Gericht verhängt, sondern durch Verwaltungsakte.“
Mit diesem Satz bringt Martin Kohlmann auf den Punkt, was viele noch immer nicht wahrhaben wollen:
Ein Instrument aus Antike und Mittelalter ist zurück – mitten in Europa, mitten im sogenannten Rechtsstaat.

Der bürgerliche Tod ist keine polemische Zuspitzung.
Er ist ein präziser juristischer Begriff.
Und genau das macht die aktuelle Entwicklung so gefährlich.

Zu diesem Thema wurde zusätzlich ein gesondertes Videostatement veröffentlicht, das die rechtlichen und historischen Aspekte zusammenfasst und dokumentiert.

Was der bürgerliche Tod wirklich bedeutet

Schon im Römischen Recht konnte über einen Menschen der bürgerliche Tod verhängt werden.
Der Betroffene wurde nicht hingerichtet – aber rechtlich ausgelöscht.

Er war kein Rechtssubjekt mehr.
Alle bestehenden Verträge waren nichtig.
Ehen wurden aufgelöst.
Eigentum entzogen.
Neue Verträge durfte er nicht mehr schließen.

Kein Kaufen.
Kein Verkaufen.
Kein Mieten.
Kein Erben.
Kein gesellschaftliches Leben.

Im deutschen Mittelalter hieß dieses Instrument Reichsacht.
Der Geächtete stand außerhalb der Rechtsordnung. Niemand durfte ihm helfen – weder mit Nahrung noch mit Unterkunft. Sein Eigentum wurde eingezogen. Sein Überleben war nicht mehr Aufgabe der Gemeinschaft.

Wir glauben gern, solche Zustände seien mit der Moderne überwunden worden. Spätestens seit 1871, so das Selbstbild, habe der Rechtsstaat der Ächtung ein Ende gesetzt.

Dieses Selbstbild ist falsch.

EU-Sanktionen als moderner bürgerlicher Tod

Was heute unter dem harmlos klingenden Begriff „EU-Sanktionen“ läuft, erfüllt in immer mehr Fällen exakt dieselbe Funktion wie der historische bürgerliche Tod – nur technokratischer, schneller und ohne Richter.

Die Europäische Union sanktioniert längst nicht mehr nur Staaten oder militärische Akteure.
Sie sanktioniert Zivilisten.
Journalisten.
Publizisten.
Eigene Bürger.

Die Folgen sind existenziell:

Ein sanktionierter Mensch darf kein Bankkonto führen.
Er darf keine Wohnung mieten.
Er darf keine Verträge abschließen.
Er darf nicht transportiert werden.
Niemand darf ihm Geld geben – nicht einmal schenken.
Im Extremfall darf ihm nicht einmal Nahrung bereitgestellt werden.

Der Betroffene lebt – aber er ist aus der Rechtsgemeinschaft ausgeschlossen.
Genau das ist der bürgerliche Tod.

Kein Verfahren, keine Anhörung, kein Urteil

Der eigentliche Skandal liegt nicht nur in der Härte der Maßnahmen, sondern in ihrer Form.

Im Römischen Recht wie im Mittelalter war die Ächtung zumindest an ein formales Verfahren gebunden. Es gab eine Anklage, eine Entscheidung, eine erkennbare Verantwortung.

Heute entscheidet der Rat der Europäischen Union.
Ohne vorherige Anhörung.
Ohne ordentliches Gerichtsverfahren.
Ohne Urteil.

Ein Verwaltungsbeschluss genügt.

Was Martin Kohlmann beschreibt, ist daher kein rhetorischer Alarmismus, sondern eine nüchterne Zustandsbeschreibung:
Der Rechtsstaat wird durch Verwaltung ersetzt.

Konkrete Fälle – reale Menschen

Der Schweizer Oberst und Militäranalyst Jacques Baud ist seit Dezember 2025 faktisch handlungsunfähig, wirtschaftlich isoliert und in Brüssel festgesetzt.

Auch die Journalisten Alina Lipp und Thomas Röper wurden sanktioniert. Dass sie sich in Russland aufhalten, verhindert Schlimmeres – es handelt sich faktisch um eine Ausbürgerung ohne formellen Akt.

Besonders brisant ist jedoch der Fall eines deutschen Journalisten mit deutschem Pass, der seit Mai sanktioniert ist.
Er darf nichts mehr kaufen oder verkaufen.
Nicht einmal für seine drei kleinen Kinder.

Der Vorwurf lautet „prorussische Desinformation“.
Die Realität: Seine Plattform hat nicht einmal über den Ukraine-Krieg berichtet. Der eigentliche Grund besteht darin, dass auf seiner Plattform Journalisten arbeiteten, die früher für russische Medien tätig waren.

Sippenhaft im Jahr 2026.

Hilfe wird zur Straftat

Am 15. Januar 2026 hat der Bundestag diese Entwicklung nochmals verschärft.

Wer gegen EU-Sanktionen verstößt – also einem sanktionierten Menschen hilft – macht sich strafbar.

Das bedeutet konkret:

Brot geben – Straftat.
Unterkunft geben – Straftat.
Transport ermöglichen – Straftat.
Rechtlich beraten – Straftat.

Bis zu fünf Jahre Haft, in schweren Fällen bis zu zehn.

Damit wird nicht nur der Betroffene geächtet, sondern auch jeder, der sich menschlich verhält.

Rechtsschutz nur theoretisch

Formell dürfen Sanktionierte vor einem EU-Gericht klagen.
Praktisch dauern diese Verfahren Jahre.

Jahre ohne Einkommen.
Jahre ohne Konto.
Jahre ohne gesicherte Versorgung.

Man muss diesen Rechtsweg erst einmal überleben.

Hinzu kommt die groteske Situation, dass ein Anwalt, der effektiv hilft, sich nach der neuen Gesetzeslage selbst strafbar machen kann. Der Zugang zum Recht wird kriminalisiert.

Fazit: Der Rechtsstaat steht unter Vorbehalt

Der bürgerliche Tod ist zurück.
Nicht als historische Metapher, sondern als politisches Instrument.

Martin Kohlmann hat recht:
Wer per Verwaltungsakt aus der Rechtsgemeinschaft ausgeschlossen werden kann, lebt nicht mehr in einem Rechtsstaat, sondern in einem System bedingter Rechte.

Heute trifft es Journalisten.
Morgen vielleicht andere.

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Marla Svenja Liebich ist Autorin und Herausgeberin von Marlas Army.
Auf Marlas Army veröffentlicht sie Analysen, Kommentare und persönliche Berichte zu gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen in Deutschland.
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