Der Fall Künast – Ein Videostatement zur juristischen Aufarbeitung

Der Fall Künast – Ein Videostatement zur juristischen Aufarbeitung

https://www.youtube.com/watch?v=VIDEOID

Dieses Videostatement dokumentiert und erläutert einen Vorgang, der seinen Ausgangspunkt nicht in einer strafbaren Handlung hatte, sondern in der Rezeption und Weiterverarbeitung eines journalistischen Beitrags. Ausgangsbasis war ein Artikel der Die Welt aus dem Jahr 2015, der sich mit der historischen Pädophiliedebatte bei den Grünen und der damaligen Rolle von Renate Künast befasste. Der Text griff einen politischen Zwischenruf aus dem Jahr 1986 auf und ordnete ihn journalistisch ein. Dieser Artikel war zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung öffentlich zugänglich, ist es bis heute und wurde nie untersagt oder beanstandet.

Auf Grundlage dieses Artikels wurde ein Sharepic erstellt und verbreitet. Der darin enthaltene zugespitzte Satz stellte kein wörtliches Zitat dar, sondern eine politische Zusammenfassung und Interpretation des beschriebenen historischen Kontexts. Weder wurde eine neue Tatsache behauptet noch ein direkter Ausspruch zugeschrieben, der so nicht gefallen wäre. Juristisch relevant wurde nicht der Wahrheitsgehalt des zugrunde liegenden Artikels, sondern ausschließlich die Frage der Darstellungsform.

Die strafrechtliche Verurteilung stützte sich auf den Vorwurf, das Sharepic habe den Eindruck eines wörtlichen Zitats erweckt. Darin sah das Gericht den Tatbestand der üblen Nachrede. Entscheidend ist dabei, dass der inhaltliche Kern – also die historische Debatte und ihre journalistische Aufarbeitung – nicht als falsch bewertet wurde. Der ursprüngliche Artikel blieb online und unangetastet.

In einem anschließenden Zivilverfahren wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zugesprochen, verbunden mit einem vollstreckbaren Titel. Die Zahlung konnte nicht geleistet werden. In der Folge kam es zu weiteren rechtlichen und persönlichen Konsequenzen, die schließlich zum Verlassen Deutschlands und zum Leben im Exil führten.

Dieses Video dient der sachlichen Dokumentation dieser Abfolge. Es soll weder überzeugen noch emotionalisieren, sondern den Unterschied zwischen Inhalt und Form juristischer Bewertung verdeutlichen. Der Fall zeigt, dass nicht jede Auseinandersetzung über Meinungsäußerungen eine Frage der Wahrheit ist, sondern häufig eine Frage der rechtlichen Einordnung von Darstellung und Kontext.

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