Einordnung
Der folgende Beitrag setzt sich mit gezielten Verleumdungskampagnen auseinander, bei denen öffentlich behauptet wird, Frauen seien „eigentlich Männer“. Am Beispiel von Brigitte Macron und vergleichbaren Fällen in Deutschland wird erläutert, warum solche Behauptungen keine Meinung, keine Satire und keine geschützte Kritik darstellen, sondern bewusste Persönlichkeitsverletzungen.
Über Brigitte Macron wurde öffentlich behauptet, sie sei „eigentlich ein Mann“. Über mich wird seit Jahren exakt dasselbe behauptet. Diese Unterstellungen sind kein Zufall, keine überspitzte Kritik und kein harmloser Internetwitz. Sie folgen einem klaren Muster.
Es handelt sich um gezielte Verleumdung.
Wenn Lügen als Meinung getarnt werden
Die Behauptung, eine Frau sei in Wahrheit ein Mann, ist keine Tatsachenfrage mit offenem Ausgang. Sie ist eine bewusst falsche Zuschreibung, die darauf abzielt, Identität infrage zu stellen, Würde zu beschädigen und die betroffene Person öffentlich zu entmenschlichen.
Solche Kampagnen arbeiten nicht mit Argumenten, sondern mit Gerüchten, Andeutungen und Wiederholungen. Je häufiger eine Lüge verbreitet wird, desto mehr soll sie als „Diskussion“ erscheinen. Doch eine Lüge wird nicht dadurch zur Meinung, dass viele sie wiederholen.
Misogynie unter dem Deckmantel der Provokation
Auffällig ist, dass sich diese Art der Verleumdung fast ausschließlich gegen Frauen richtet. Ihnen wird nicht nur Kompetenz oder Glaubwürdigkeit abgesprochen, sondern ihre Existenz als Frau selbst. Das ist kein Zufall, sondern Ausdruck tief verankerter Misogynie.
Wer Frauen auf diese Weise angreift, zielt nicht auf politische Auseinandersetzung, sondern auf soziale Auslöschung. Die betroffene Person soll lächerlich gemacht, delegitimiert und dauerhaft beschädigt werden – unabhängig davon, was sie sagt oder tut.
Rechtliche Einordnung: Wo Meinungsfreiheit endet
Meinungsfreiheit schützt Meinungen. Sie schützt Kritik, Zuspitzung, Satire und auch scharfe Worte. Was sie nicht schützt, sind bewusst verbreitete Unwahrheiten über identifizierbare Personen.
Gerichte haben dies im Fall Brigitte Macron klar benannt. Die Urteile stellen fest, dass es sich nicht um zulässige Meinungsäußerungen handelt, sondern um gezielte Persönlichkeitsverletzungen. Diese rechtliche Klarheit ist kein Angriff auf freie Rede, sondern deren Voraussetzung.
Ein Rechtsstaat muss dort Grenzen ziehen, wo Lügen systematisch zur Schädigung eingesetzt werden.
Die Verantwortung des Rechtsstaats
Wenn Verleumdung folgenlos bleibt, entsteht ein gefährlicher Präzedenzfall. Dann wird signalisiert, dass öffentliche Diffamierung ein legitimes Mittel der Auseinandersetzung sei. Das betrifft nicht nur prominente Personen, sondern jede Frau, die sichtbar, widersprechend oder unbequem ist.
Rechtsstaatliche Klarheit schützt nicht die Mächtigen – sie schützt die Grundrechte aller. Sie stellt sicher, dass öffentliche Debatten auf Tatsachen und Argumenten beruhen und nicht auf gezielter Zerstörung von Identität.
Ein Blick nach Deutschland
Auch in Deutschland werden solche Kampagnen geführt, oft jahrelang, oft folgenlos. Anzeigen versanden, Verfahren werden eingestellt, Verantwortung wird verschoben. Das erzeugt einen Zustand, in dem Betroffene zwar theoretisch Rechte haben, diese praktisch aber kaum durchsetzen können.
Die Urteile im Fall Brigitte Macron zeigen, dass es auch anders geht. Dass Gerichte bereit sein können, klar zu benennen, was eine Lüge ist – und was keine schützenswerte Meinung.
Fazit
Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Gerade deshalb muss sie klar abgegrenzt werden von bewusster Verleumdung. Wer gezielt falsche Tatsachen über Personen verbreitet, greift deren Würde an – nicht die öffentliche Debatte.
Ein Rechtsstaat, der hier klare Grenzen zieht, schwächt die Freiheit nicht. Er schützt sie.
Und es bleibt zu hoffen, dass diese Klarheit eines Tages auch in Deutschland wieder konsequent angewendet wird.


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