Warum ich euch jetzt brauche – Ein ehrlicher Einblick →

BGH verhandelt Klima-Klage gegen BMW und Mercedes – Juristische Folgen eines möglichen Verbrenner-Verbots

Der Bundesgerichtshof befasst sich in einem Verfahren mit einer zivilrechtlichen Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Automobilhersteller BMW und Mercedes-Benz. Gegenstand der Klage ist die Forderung, dass beide Unternehmen ab dem Jahr 2030 keine neuen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr in Verkehr bringen sollen.

Die Klägerseite argumentiert, dass der fortgesetzte Verkauf von Fahrzeugen mit fossilen Antrieben zur weiteren Ausschöpfung des verbleibenden CO₂-Budgets beitrage. Dadurch könnten zukünftige Freiheitsrechte jüngerer Generationen beeinträchtigt werden. Zur Begründung wird unter anderem auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2021 verwiesen, in der das Gericht langfristige Klimaschutzmaßnahmen als grundrechtlich relevant bewertet hat.

Die beklagten Unternehmen verweisen hingegen darauf, dass ihre Produktion und der Vertrieb von Fahrzeugen den geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen. Emissionsgrenzen und technische Vorgaben werden durch europäische und nationale Gesetzgebung festgelegt. Unternehmen hätten sich an diese Regeln zu halten, könnten jedoch nicht über gerichtliche Verfahren zu weitergehenden strukturellen Veränderungen ihres Geschäftsmodells verpflichtet werden.

In den bisherigen Instanzen wurde die Klage abgewiesen. Die Gerichte sahen keine ausreichende rechtliche Grundlage dafür, einzelnen Unternehmen konkrete Produktions- oder Verkaufsverbote aufzuerlegen, solange diese innerhalb der bestehenden gesetzlichen Regelungen handeln.

Der Bundesgerichtshof prüft nun, ob aus dem Zivilrecht oder aus grundrechtlichen Schutzpflichten dennoch Ansprüche entstehen können, die eine solche Verpflichtung begründen würden. Die Entscheidung ist deshalb von grundsätzlicher Bedeutung.

Sollte das Gericht eine entsprechende Haftung von Unternehmen für zukünftige Klimafolgen bejahen, könnte dies weitreichende Konsequenzen haben. Denkbar wäre, dass künftig auch andere Branchen Gegenstand vergleichbarer Verfahren werden, sofern ihre Tätigkeit mit erheblichen Emissionen verbunden ist.

Gleichzeitig berührt das Verfahren grundlegende Fragen der Zuständigkeitsverteilung zwischen Gesetzgebung und Rechtsprechung. Während Klimaziele bislang überwiegend durch politische Entscheidungen und gesetzliche Regelungen umgesetzt werden, würde eine gerichtliche Verpflichtung einzelner Unternehmen eine neue Form der rechtlichen Steuerung wirtschaftlicher Aktivitäten darstellen.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird daher nicht nur für die Automobilindustrie, sondern auch für die zukünftige Rolle von Gerichten in klimapolitischen Fragen von Bedeutung sein.

Den vollständigen Hintergrund und die ausführliche Analyse der Debatte finden Sie im zugehörigen Artikel auf der Hauptseite.

Teilen: X · Telegram · WhatsApp · Facebook