Ein WELT-Text von 2015 – und was daraus folgte
Diese Geschichte beginnt nicht mit einer Straftat.
Sie beginnt mit einem Zeitungsartikel.
Am 24. Mai 2015 veröffentlichte die Die Welt einen Beitrag zur erneuten Aufarbeitung der Pädophilendebatte bei den Grünen. Thema war ein historischer Zwischenruf aus dem Jahr 1986 und die politische Rolle von Renate Künast im damaligen Kontext.
Dieser Artikel ist bis heute öffentlich abrufbar.
Er war es 2015.
Und er ist es heute noch.
👉 Archivfassung: https://archive.is/0Dr20
Ein ergänzendes Videostatement zu diesem Themenkomplex wurde gesondert veröffentlicht und ordnet die juristischen Folgen der damaligen Veröffentlichung ein.
Was ich getan habe
Ich habe diesen Artikel geteilt und politisch interpretiert.
Daraus entstand ein Sharepic.
Dabei ist ein Punkt zentral:
Ich habe zu keinem Zeitpunkt behauptet, dass der im Sharepic verwendete, zugespitzte Satz wörtlich so aus dem Mund von Renate Künast stammt.
Es handelte sich nicht um ein Zitat, sondern um eine Zusammenfassung und politische Zuspitzung dessen, was im Artikel beschrieben und historisch eingeordnet wurde.
Ich habe:
- keine neue Tatsache erfunden
- keinen falschen Sachverhalt behauptet
- keinen wörtlichen Ausspruch zugeschrieben
Grundlage war ein existierender journalistischer Text.
Wofür ich verurteilt wurde
Die Verurteilung erfolgte nicht, weil das thematisierte Geschehen als inhaltlich falsch eingestuft wurde.
Der WELT-Artikel selbst blieb unangetastet.
Der entscheidende juristische Vorwurf lautete, das Sharepic habe den Eindruck eines wörtlichen Zitats erweckt.
Darin sah das Gericht den Tatbestand der üblen Nachrede.
Das bedeutet:
Nicht der Inhalt wurde sanktioniert,
sondern die Form der Darstellung.
Dieser Unterschied ist zentral.
Der Artikel blieb online
Bis heute gilt:
- Der WELT-Artikel von 2015 ist öffentlich zugänglich
- Er wurde nie verboten
- Er wurde nie gerichtlich untersagt
Juristisch verfolgt wurden nicht Medium oder Autoren,
sondern ausschließlich Personen, die den Artikel teilten oder interpretierten.
Das ist der Kern dieses Falls.
Das Zivilurteil
In einem Zivilverfahren sprach ein Frankfurter Gericht Frau Künast:
- 10.000 Euro Schmerzensgeld zu
- verbunden mit einem vollstreckbaren Titel
Frau Künast erklärte öffentlich, sie wolle diese Summe an HateAid weiterreichen.
Diese Summe konnte ich nicht zahlen.
Exil
Nach weiteren Entwicklungen und Verfahren habe ich Deutschland verlassen
und lebe heute im Exil.
Auch das ist Teil der Geschichte dieses Falls.
Warum der Artikel gelesen werden sollte
Es geht mir nicht darum, dass jemand mir glaubt.
Es geht darum, dass Menschen selbst prüfen.
Deshalb ist entscheidend:
- Lest den Originalartikel von 2015
- Lest ihn vollständig
- Macht euch euer eigenes Bild
Er ist archiviert.
Er ist belegbar.
Und er ist genau deshalb weiterhin online.
Je häufiger dieser Artikel gelesen und verbreitet wird,
desto schwieriger wird es, diese Geschichte zu verkürzen oder umzudeuten.
Fazit
Alles begann mit:
- einem Text aus 1986
- journalistisch aufgearbeitet 2015
- geteilt und interpretiert von mir
Was folgte, war kein Streit über Wahrheit,
sondern ein Urteil über Darstellung.
Diese Unterscheidung ist entscheidend,
wenn wir über Meinungsfreiheit sprechen.
Marlas Army hält das fest.
Nicht als Kampagne.
Sondern als Dokumentation.

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