„Ich will wissen, wer ihr seid.“
Wenn ein Bundeskanzler sagt, er möchte im Internet nur noch Klarnamen sehen, dann ist das keine Nebensache.
Dann ist das ein politisches Signal.
Friedrich Merz fordert öffentlich, er wolle wissen, „wer sich da zu Wort meldet“. Jeder, der sich kritisch äußert, soll mit offenem Visier auftreten.
Was auf den ersten Blick nach Ordnung klingt, ist in Wahrheit ein massiver Eingriff in das Fundament einer freien Gesellschaft.
Denn es geht nicht um Höflichkeit im Netz.
Es geht um Macht.
Politiker sind öffentlich – Bürger nicht
Niemand zwingt jemanden, für ein öffentliches Amt zu kandidieren.
Wer Kanzler werden will, entscheidet sich freiwillig dafür, ins Rampenlicht zu treten.
Ein Bürger, der seine Meinung äußert, entscheidet sich nicht für ein öffentliches Amt.
Er nimmt ein Grundrecht wahr.
Das ist ein fundamentaler Unterschied.
Wenn Merz sagt, Politiker träten mit Klarnamen auf, also sollten das alle anderen auch tun, verkennt er eines:
Der Staat ist dem Bürger gegenüber rechenschaftspflichtig.
Nicht umgekehrt.
Artikel 5 Grundgesetz – Schutzrecht gegen den Staat
Die Meinungsfreiheit steht in Artikel 5 des Grundgesetzes. Dort heißt es:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.“
Das ist kein PR-Satz.
Das ist ein Abwehrrecht gegen staatliche Macht.
Meinungsfreiheit bedeutet nicht nur, sprechen zu dürfen.
Sie bedeutet auch, ohne Angst sprechen zu können.
Anonymität ist kein Trick.
Sie ist Schutz.
Wer befürchten muss, wegen einer kritischen Äußerung berufliche Nachteile, soziale Ausgrenzung oder juristischen Druck zu erleben, wird irgendwann schweigen.
Und genau dann stirbt die offene Debatte.
Der Zensurkomplex wächst
Die Klarnamenforderung steht nicht isoliert im Raum.
Sie fügt sich in eine Entwicklung ein:
Plattformregulierung.
Meldestellen.
verschärfte Ehrschutzregelungen.
automatisierte Inhaltskontrolle.
Mit § 188 StGB genießen Politiker bereits einen besonderen strafrechtlichen Schutz. Fälle wie die massenhaften Anzeigen der EU-Abgeordneten Marie-Agnes Strack-Zimmermann zeigen, wie schnell aus politischer Empfindlichkeit juristischer Druck werden kann.
Auf europäischer Ebene verpflichtet der Digital Services Act Plattformen zu umfassender Moderation und Risikobewertung.
Offiziell geht es um illegale Inhalte.
Praktisch entsteht ein Klima der Vorzensur.
Plattformen löschen im Zweifel lieber zu viel als zu wenig.
Altersverifikation – das trojanische Pferd
Parallel wird eine Altersfreigabe für soziale Medien diskutiert.
Ab 16.
Klingt nach Jugendschutz.
Ist aber technisch nur umsetzbar über Identitätsprüfung:
Ausweis-Upload.
digitale Verifikation.
zentrale Datenspeicherung.
Das heißt im Klartext:
Jeder Nutzer wäre identifizierbar.
Anonymität wäre faktisch beendet.
Was als Schutzmaßnahme verkauft wird, schafft eine dauerhafte Infrastruktur zur digitalen Erfassung.
Und Infrastruktur verschwindet nie wieder.
Das autoritäre Staatsverständnis
Hinter der Debatte steht ein bestimmtes Weltbild.
Ein Staat, der Bürger erziehen, steuern und vor sich selbst schützen muss.
Ein Bürger, der angeblich zu anfällig ist für „Desinformation“ und deshalb gelenkt werden muss.
Auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier warnt regelmäßig vor Gefahren für die Demokratie durch falsche Narrative.
Doch die entscheidende Frage lautet:
Wer definiert, was falsch ist?
Wer entscheidet, was gefährlich ist?
Und wer kontrolliert die Kontrolleure?
Demokratie verteidigen – oder einschränken?
Es ist ein historisches Muster:
Mit dem Argument, die Demokratie zu schützen, werden demokratische Rechte eingeschränkt.
Man verteidigt die Freiheit, indem man sie reguliert.
Man schützt die offene Gesellschaft, indem man sie überwacht.
Man stärkt die Debatte, indem man sie kanalisiert.
Das Problem ist nicht die Existenz von Regeln.
Das Problem ist das Machtgefälle.
Der Staat verfügt über:
Gesetze.
Strafverfolgung.
Steuerzugriff.
Datenzugriff.
Institutionelle Macht.
Der einzelne Bürger verfügt über:
Seine Stimme.
Wenn man diese Stimme nur noch unter Identitätszwang zulässt, verändert man das Kräfteverhältnis grundlegend.
Was kommt als Nächstes?
Wenn die Logik lautet:
„Wer nichts zu verbergen hat, braucht keine Anonymität“ –
Dann ist der nächste Schritt nicht weit.
Warum geheime Wahl?
Warum nicht transparente Stimmabgabe?
Natürlich wirkt das überzogen.
Aber jede Einschränkung beginnt mit einer plausiblen Begründung.
Sicherheit.
Jugendschutz.
Demokratieverteidigung.
Und endet oft in struktureller Machtausweitung.
Es geht nicht um Beleidigungen
Straftaten sind bereits heute strafbar.
Bedrohung, Volksverhetzung, Beleidigung – all das kann verfolgt werden.
Dafür braucht es keine flächendeckende Klarnamenpflicht.
Was hier diskutiert wird, ist etwas anderes:
Die systematische Abschreckung anonymer Kritik.
Und Abschreckung verändert Verhalten.
Selbstzensur ist die effektivste Form der Kontrolle.
Fazit: Freiheit ist kein Verwaltungsproblem
Die Forderung von Friedrich Merz ist kein technischer Vorschlag.
Sie ist ein politisches Signal.
Ein Signal, dass die digitale Öffentlichkeit nicht mehr als Raum freier Bürger verstanden wird, sondern als Raum, der verwaltet, kontrolliert und diszipliniert werden soll.
Demokratie lebt vom offenen Wort.
Nicht vom registrierten.
Nicht vom genehmigten.
Nicht vom überwachten.
Wer Meinungsfreiheit nur dann akzeptiert, wenn sie identifizierbar, kontrollierbar und sanktionierbar ist, hat das Wesen dieses Grundrechts nicht verstanden.
Freiheit bedeutet auch, anonym Nein sagen zu dürfen.
Und genau deshalb ist diese Debatte so entscheidend.
Teile diesen Artikel.
Diskutiere ihn.
Und verteidige das, was uns wirklich frei macht.
In Marla we trust.

Also interesting:
Book Recommendations on the Topic (Affiliate)
(Advertising – these links are affiliate links. If you buy through them, you support Marlas Army at no extra cost to you.)
📘 Deutschland schafft sich ab: Die Bilanz nach 15 Jahren – Thilo Sarrazin 👉 https://amzn.to/4qgeWdj


Leave a Reply