Schlagwort: Ausreise
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Aufenthaltsrecht: Sechs Monate Abwesenheit – kein Problem

Grundlage ist eine einfache Regel im Aufenthaltsrecht:Ein Aufenthaltstitel erlischt grundsätzlich erst, wenn sich eine Person länger als sechs Monate außerhalb Deutschlands aufhält – es sei denn, die Ausländerbehörde setzt eine kürzere Frist fest. Heißt konkret: Wer als ukrainischer Flüchtling registriert ist,kann mehrere Monate ins Ausland reisen –und behält trotzdem seinen Schutzstatus. Die Bundesregierung sieht darin Weiterlesen