Teil 5 – Im Zweifel für den Angeklagten: Wenn Unschuldsvermutung zur Erzählung wird

Podcast-Serie: ① Teil 1 · ② Teil 2 · ③ Teil 3 · ④ Teil 4 · ⑤ Teil 5 · ⑥ Teil 6

Der fünfte Teil der MDR-Podcastserie trägt einen Titel, der eigentlich ein Grundpfeiler des Rechtsstaats ist: „Im Zweifel für den Angeklagten“. Gemeint ist die Unschuldsvermutung – ein Prinzip, das verhindern soll, dass Menschen allein aufgrund von Verdacht, öffentlicher Empörung oder medialer Zuschreibung verurteilt werden.

Doch genau dieses Prinzip wird in dieser Folge in eine Erzählung eingebaut, die seine Bedeutung schrittweise verschiebt. Statt Schutz zu bieten, wird es zum dramaturgischen Hindernis auf dem Weg zu einer vorgefertigten Geschichte.

Die Umkehr der Unschuldsvermutung

Im Podcast entsteht der Eindruck, der Rechtsstaat sei zu „zögerlich“, zu „vorsichtig“ oder zu „machtlos“, weil viele Verfahren nicht zu Verurteilungen führen. Dabei ist genau das der Kern rechtsstaatlicher Logik:
Nicht jeder Verdacht führt zu Schuld.
Nicht jede Anzeige zu einer Anklage.
Nicht jedes Ermittlungsverfahren zu einem Urteil.

Doch in der Erzählung der Folge wirkt das Gegenteil:
Die Abwesenheit von Verurteilungen wird selbst erklärungsbedürftig.

So wird die Unschuldsvermutung stillschweigend umgedreht.
Nicht mehr der Staat muss Schuld beweisen – sondern die betroffene Person scheint ihre Unschuld rechtfertigen zu müssen.

Wenn Verfahren zur Beweislage werden

Der Podcast arbeitet intensiv mit Zahlen. Immer wieder ist von „hunderten Verfahren“ die Rede. Die schiere Menge soll Bedeutung erzeugen. Doch was dabei fehlt, ist eine zentrale Differenzierung:
Wer war Beschuldigter – und wer war Anzeigenerstatter?

Ein erheblicher Teil dieser Verfahren wurde von mir selbst angestoßen.
Über Jahre hinweg habe ich auf Demonstrationen regelmäßig Menschen angezeigt, die mich beleidigt, bedroht oder mir offen den Mittelfinger gezeigt haben. In solchen Fällen nehmen Polizei und Staatsanwaltschaft Personalien auf, legen Akten an und prüfen Sachverhalte – so, wie es der Rechtsstaat vorsieht.

All diese Vorgänge erscheinen später in Statistiken als „Verfahren im Zusammenhang mit dieser Person“.
Was dabei verloren geht, ist der Unterschied zwischen sich wehren und beschuldigt werden.

So wird aus der Nutzung rechtsstaatlicher Mittel im Nachhinein ein Teil einer Schuldzählung.

Wenn der Rechtsweg verdächtig wirkt

Der paradoxe Effekt:
Wer konsequent Anzeigen stellt, um sich gegen Beleidigungen und Übergriffe zu wehren, taucht in Statistiken häufiger auf – nicht, weil er mehr Straftaten begeht, sondern weil er sie anzeigen lässt.

In der Podcast-Erzählung verschwindet diese Differenzierung vollständig.
Übrig bleibt eine große, suggestive Zahl, die beim Publikum genau das erzeugt, was sie soll: ein Gefühl von Dauerkriminalität.

Dramaturgie statt juristischer Realität

Wie in den vorangegangenen Teilen entsteht die Wirkung weniger durch neue Fakten als durch Erzähltechnik. Musik, Wiederholungen, Betonungen und die Auswahl der Begriffe erzeugen ein Klima, in dem Zahlen emotional aufgeladen werden – ohne juristisch sauber eingeordnet zu sein.

Der Hörer soll nicht verstehen, wie Strafverfahren funktionieren, sondern empfinden, dass „etwas nicht stimmt“.

Der stille Maßstab

Zwischen den Zeilen wird ein alternativer Maßstab eingeführt:
Nicht mehr Gerichte, nicht mehr Beweise, sondern moralische Gewissheit entscheidet darüber, wer als schuldig gilt.

Damit wird die Rechtsordnung nicht offen angegriffen – aber schleichend ersetzt.

Worum es in Teil 5 wirklich geht

Dieser Teil erzählt weniger über Justiz als über Wahrnehmung.
Er zeigt, wie leicht sich ein zentrales Schutzprinzip des Rechtsstaats – die Unschuldsvermutung – in ein dramaturgisches Werkzeug verwandeln lässt.

„Im Zweifel für den Angeklagten“ wird hier nicht als Fundament der Freiheit behandelt, sondern als Störfaktor einer Erzählung, die längst feststeht.


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Marla Svenja Liebich ist Autorin und Herausgeberin von Marlas Army.
Auf Marlas Army veröffentlicht sie Analysen, Kommentare und persönliche Berichte zu gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen in Deutschland.
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