In diesem Videostatement werden öffentlich zugängliche Sicherheitsberichte und Datensätze des Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zur COVID-19-Impfkampagne 2021 thematisiert. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie sich gemeldete Todesfall-Verdachtsfälle im zeitlichen Vergleich einordnen lassen und welche methodischen Aspekte bei der Bewertung dieser Zahlen berücksichtigt werden müssen.
Das PEI veröffentlicht regelmäßig Sicherheitsberichte zu Impfstoffen, darunter auch sogenannte Spontanmeldedaten zu Verdachtsfällen von Nebenwirkungen. Dabei ist grundsätzlich zu beachten, dass eine Verdachtsmeldung keine bestätigte Kausalität bedeutet. Meldungen können zeitlich im Zusammenhang mit einer Impfung auftreten, ohne dass ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Die Bewertung erfolgt anhand standardisierter Prüfverfahren, unter anderem mithilfe international gebräuchlicher Klassifikationsmodelle.
Im Video wird auf Unterschiede zwischen Rohdaten aus Spontanmeldesystemen und zusammenfassenden Bewertungen in offiziellen Berichten eingegangen. Thematisiert werden unter anderem Fragen zur statistischen Einordnung von Meldedichten pro verabreichter Dosis, mögliche Einflussfaktoren wie gesteigerte Meldebereitschaft während einer pandemischen Ausnahmesituation sowie methodische Grenzen passiver Meldesysteme. Ebenso wird die Rolle von Untererfassungsfaktoren diskutiert, die in der Pharmakovigilanz grundsätzlich eine bekannte Größe darstellen, deren konkrete Höhe jedoch nicht pauschal festgelegt werden kann.
Ziel des Beitrags ist es, dokumentierend darzustellen, welche Zahlen in öffentlichen Berichten genannt werden, wie diese zustande kommen und an welchen Punkten Interpretationsspielräume entstehen können. Dabei wird weder eine abschließende medizinische Bewertung vorgenommen noch eine juristische Würdigung ersetzt. Vielmehr soll transparent aufgezeigt werden, welche Datenquellen existieren, wie sie strukturiert sind und welche offenen Fragen sich aus ihrer Gegenüberstellung ergeben.
Die Einordnung erfolgt vor dem Hintergrund des Grundsatzes, dass staatliche Sicherheitskommunikation nachvollziehbar und überprüfbar sein sollte. Eine sachliche Auseinandersetzung mit veröffentlichten Daten setzt voraus, dass Methodik, Definitionen und Bewertungsmaßstäbe klar erkennbar sind.
