Wenn der Staat Terror definiert, ist Freiheit nur noch geliehen

„Kampf gegen Terror“ –
so verkauft die Bundesregierung ihre neuesten Gesetzesverschärfungen.

Wer könnte da schon widersprechen?

Terrorismus ist real.
Gewalt ist real.
Bedrohungen gibt es.

Doch das eigentliche Problem dieser Gesetze liegt nicht in der Absicht, sondern in der Machtfrage, die sie aufwerfen:

👉 Wer entscheidet eigentlich, was Terrorismus ist?

Zu diesem Thema wurde ein separates Videostatement veröffentlicht, das die rechtlichen und demokratischen Implikationen der aktuellen Sicherheitsgesetzgebung vertiefend einordnet.

Terrorismus ist kein neutraler Begriff mehr

In der Theorie ist Terrorismus klar definiert:
Gewalt, um politische Ziele durchzusetzen, Angst zu verbreiten, den Staat zu destabilisieren.

In der Praxis sieht es anders aus.

Terrorismus ist heute kein neutraler Rechtsbegriff mehr,
sondern ein politisches Etikett.

Und dieses Etikett wird nicht gleichmäßig verteilt.

Links gilt als Aktivismus.
Links gilt als Protest.
Links gilt als „ziviler Ungehorsam“.

Rechts gilt als Gefahr.
Rechts gilt als Extremismus.
Rechts gilt als Terror – oft schon vor einer Tat.

Das ist keine Verschwörungstheorie.
Das ist beobachtbare Realität.

Vorverlagerung der Strafbarkeit: Wenn Gedanken relevant werden

Die neuen Gesetze setzen genau hier an.

Künftig sollen bereits Vorbereitungen strafbar sein:

  • die angenommene Absicht
  • das vermutete Ziel
  • die Rückkehr nach Deutschland mit einer unterstellten Motivation
  • Alltagsgegenstände wie Messer oder Autos

Das bedeutet:
Nicht mehr die Tat ist entscheidend,
sondern die Interpretation der Behörden.

Strafrecht wird nach vorne gezogen.
Weg von der Handlung –
hin zur Vermutung.

Ein Staat, der so handelt, bekämpft keine Gewalt.
Er bekämpft Risiken, Profile und Gesinnungen.

Die Schieflage ist längst Realität

Seit Jahren erleben wir eine auffällige Asymmetrie:

Menschen im Rentenalter sitzen in Untersuchungshaft,
nicht wegen begangener Anschläge,
sondern wegen zugeschriebener Haltungen.

Chatgruppen, die nie eine Tat begangen haben,
werden kriminalisiert, observiert, zerschlagen.

Gleichzeitig existieren klar organisierte, ideologisch gefestigte, gewalttätige linke Strukturen,
die Menschen angreifen, bedrohen, verletzen.

Und sie werden eingeordnet als:
👉 kriminelle Vereinigung.

Nicht Terrorismus.
Nicht staatsgefährdend.
Nicht mit voller Härte verfolgt.

Das ist kein Zufall.
Das ist politische Bewertung.

Wenn der Staat zugleich Richter und Definition ist

Ein funktionierender Rechtsstaat lebt von Trennung:

  • Tat und Absicht
  • Verdacht und Beweis
  • Macht und Kontrolle

Doch wenn derselbe Staat:

  • definiert, was Terror ist
  • festlegt, wer gefährlich gilt
  • und entscheidet, wann eingegriffen wird

dann fehlt das Korrektiv.

Dann wird Sicherheit zur Begründung für Macht.
Und Macht zur Gewohnheit.

Das ist kein autoritärer Umsturz.
Das ist ein schleichender Prozess.

Demokratie braucht Grenzen – gerade für den Staat

„Unsere Demokratie lässt sich nicht einschüchtern“, heißt es aus dem Justizministerium.

Aber Demokratie schützt sich nicht dadurch,
dass sie ihre eigenen Prinzipien aufweicht.

Demokratie lebt von:

  • klaren Gesetzen
  • enger Auslegung
  • neutraler Anwendung

Ein Staat, der vor der Tat bestraft,
bestraft nicht Gewalt –
sondern Möglichkeit.

Ein Staat, der Terrorismus politisch definiert,
entscheidet am Ende nicht mehr nur über Sicherheit,
sondern über Zugehörigkeit.

Fazit: Sicherheit ohne Neutralität ist keine Sicherheit

Es geht hier nicht darum, Terror zu verharmlosen.
Es geht darum, Macht zu begrenzen.

Denn jede Regierung glaubt,
sie handle im Namen des Guten.

Gerade deshalb braucht es Widerspruch.
Gerade deshalb braucht es Öffentlichkeit.
Gerade deshalb braucht es klare Grenzen.

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👉 Freiheit stirbt nicht mit einem Knall –
sondern mit Zustimmung aus Angst.


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Marla Svenja Liebich ist Autorin und Herausgeberin von Marlas Army.
Auf Marlas Army veröffentlicht sie Analysen, Kommentare und persönliche Berichte zu gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen in Deutschland.
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