Vier Mitglieder der Alternative für Deutschland in Thüringen haben vor Gericht einen entscheidenden Erfolg erzielt.
Das Verwaltungsgericht Gera stellte klar:
Allein die Mitgliedschaft in einer politischen Partei reicht nicht aus, um jemandem die waffenrechtliche Zuverlässigkeit pauschal abzusprechen.
Damit ist ein juristischer Versuch gescheitert, Parteimitglieder über den Umweg des Waffenrechts faktisch zu sanktionieren.
Und genau das macht dieses Urteil so brisant.
Worum ging es konkret?
Mehrere kommunale Waffenbehörden in Thüringen hatten AfD-Mitgliedern die Waffenbesitzkarte entzogen oder deren Ausstellung verweigert.
Begründung:
Der Thüringer Verfassungsschutz stuft den Landesverband als „gesichert rechtsextremistisch“ ein.
Aus dieser Einstufung wurde automatisch auf mangelnde „waffenrechtliche Zuverlässigkeit“ geschlossen.
Doch genau hier setzte das Gericht an.
Der zentrale Punkt: Keine Kollektivhaftung im Rechtsstaat
Nach dem deutschen Waffenrecht darf eine Person nur dann als unzuverlässig gelten, wenn konkrete Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie eine „kämpferisch-aggressive Haltung“ gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einnimmt.
Das Gericht stellte fest:
Eine bloße Parteimitgliedschaft genügt dafür nicht.
Es fehlt der individuelle Nachweis.
Es fehlt die konkrete Gefahrenprognose.
Es fehlt die rechtliche Substanz.
Mit anderen Worten:
Politische Zuschreibung ersetzt keinen Beweis.
Was bedeutet das für die Betroffenen?
Drei Kläger dürfen ihre Waffenbesitzkarte behalten.
Ein weiterer erhält sie nun ausgestellt.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da eine Berufung zugelassen wurde. Doch die Signalwirkung ist eindeutig:
Pauschale Entziehungen auf Basis einer politischen Einordnung haben vor Gericht keinen automatischen Bestand.
Politische Reaktionen
Der Thüringer AfD-Co-Vorsitzende Stefan Möller erklärte, die Argumentation der Behörden sei vom Gericht „zerrissen“ worden.
Er kritisierte insbesondere den Präsidenten des Verfassungsschutzes Stephan Kramer sowie Innenminister Georg Maier und stellte die politische Neutralität der Bewertung infrage.
Unabhängig von dieser politischen Einordnung bleibt jedoch der juristische Kern entscheidend:
Ein Rechtsstaat funktioniert nicht über Vermutungen, sondern über belastbare Tatsachen.
26 weitere Verfahren: Ein systematischer Ansatz?
Im Herbst liefen in Thüringen 26 vergleichbare waffenrechtliche Widerrufsverfahren.
Das ist keine Einzelfrage mehr.
Das ist eine Grundsatzfrage.
Wenn Behörden beginnen, Rechte allein an politische Zugehörigkeit zu knüpfen, betreten sie verfassungsrechtlich dünnes Eis.
Heute betrifft es eine Partei.
Morgen vielleicht eine andere Gruppierung.
Übermorgen jeden politisch missliebigen Zusammenschluss.
Der größere Kontext: Parteiverbot oder politische Umgehung?
Solange eine Partei nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten ist, ist sie eine legale, demokratisch zugelassene Partei.
Wer versucht, ihre Mitglieder administrativ zu sanktionieren, ohne dass ein Parteiverbot vorliegt, bewegt sich in einem Spannungsfeld zwischen Gefahrenabwehr und politischer Instrumentalisierung.
Das Gericht hat nun deutlich gemacht:
Das Waffenrecht ist kein politisches Sanktionsinstrument.
Es ist Gefahrenrecht.
Und Gefahren müssen konkret nachgewiesen werden.
Rechtsstaatlichkeit unter Druck
Die Entscheidung aus Gera erinnert an einen elementaren Grundsatz:
Der Staat darf eingreifen – aber nur mit Begründung.
Und diese Begründung muss individuell, nachvollziehbar und gerichtsfest sein.
Zwei Bücher, die sich mit dieser Problematik grundlegend beschäftigen:
- Der Rechtsstaat – über die Voraussetzungen und Grenzen staatlicher Macht
- Der Weg zur Knechtschaft – über schleichende Freiheitsverluste durch administrative Eingriffe
Beide Werke zeigen:
Freiheit wird selten frontal abgeschafft.
Sie wird oft schrittweise eingeschränkt – mit guten Absichten und breiten Begründungen.
Fazit: Ein wichtiges Signal – über Parteigrenzen hinaus
Dieses Urteil ist keine parteipolitische Randnotiz.
Es ist ein Signal für rechtsstaatliche Prinzipien:
Keine Kollektivvermutung.
Keine Gesinnungsprüfung durch Verwaltungsrecht.
Keine Entziehung von Rechten ohne individuellen Nachweis.
Die endgültige Klärung wird das Oberverwaltungsgericht bringen. Doch schon jetzt steht fest:
Der Versuch, allein über Parteimitgliedschaft waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu verneinen, hat vor Gericht keine automatische Grundlage.
Und das ist – unabhängig von politischer Position – ein Kernpunkt jeder funktionierenden Demokratie.
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Und begleite aufmerksam, wie das Berufungsverfahren weitergeht.
Rechtsstaatlichkeit lebt von Öffentlichkeit.
In Marla we trust.

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